Erklärung zur Barrierefreiheit – Fachbereich 14
1. Geltungsbereich
Die Goethe-Universität Frankfurt am Main ist als öffentliche Stelle gemäß § 2 HVBIT in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) bemüht, ihre Internetauftritte im Einklang mit dem HessBGG und der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt des Fachbereichs 14 – Biochemie, Chemie und Pharmazie unter https://www.fb14.uni-frankfurt.de einschließlich der dort zum Herunterladen angebotenen Dokumente.
Sie gilt nicht für verlinkte Angebote außerhalb dieses Auftritts, etwa die zentralen Seiten der Goethe-Universität, QIS/LSF, das Intranet oder die Webseiten einzelner Institute und Arbeitsgruppen. Für die zentralen Seiten gilt die Erklärung zur Barrierefreiheit der Goethe-Universität.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik teilweise vereinbar. Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549 V3.2.1, die für Webseiten die Konformitätsstufen A und AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 umfasst.
Die Webseiten selbst erfüllen die Anforderungen weitgehend: Kontraste, Alternativtexte, Linkbezeichnungen, Überschriftenstruktur, Tabellen, Tastaturbedienung und die Darstellung bei bis zu 400 % Vergrößerung wurden geprüft und entsprechen den Anforderungen. Die Einstufung „teilweise vereinbar“ ergibt sich vor allem aus einem Teil der zum Herunterladen angebotenen PDF-Dokumente, die noch nicht barrierefrei sind, sowie aus den in Abschnitt 3 genannten Einzelpunkten.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind noch nicht oder nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten daran, sie bis [Monat/Jahr] zu beheben.
Dokumente zum Herunterladen (PDF)
- Rund 30 % der angebotenen PDF-Dokumente sind nicht oder nicht nachweisbar mit Tags ausgezeichnet und daher für Screenreader nur eingeschränkt nutzbar. Betroffen sind vor allem Modulbeschreibungen, Anmeldeformulare sowie einzelne Flyer und Studienleitfäden.
- Der Lageplan des Campus Riedberg liegt nur als Grafik vor. Eine textliche Wegbeschreibung fehlt.
Videos
- Für die beiden eingebetteten Videos auf den Seiten „Studienbeginn“ und „Pharmazie (Staatsexamen)“ liegen keine geprüften Untertitel, keine Audiodeskription und keine Textalternative vor.
Sprache
- Auf der Seite „Mitglieder des Fachbereichs“ sind einzelne englischsprachige Angaben (Forschungsthemen, Linktexte) nicht als englisch ausgezeichnet. Screenreader lesen sie deshalb mit deutscher Aussprache vor.
Wenn Sie Informationen aus einem dieser Inhalte in barrierefreier Form benötigen, wenden Sie sich bitte an uns (siehe Abschnitt 6). Wir stellen Ihnen die Inhalte dann in geeigneter Form zur Verfügung.
4. Ausnahmen und unverhältnismäßige Belastung
Dokumente in Büro-Dateiformaten (z. B. PDF), die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, fallen nach Art. 1 Abs. 4 lit. a der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht unter die Anforderungen, sofern sie nicht für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden. Das betrifft insbesondere ältere Studien- und Prüfungsordnungen, die nur noch für einzelne Studierende gelten.
Der Fachbereich stellt diese Dokumente auf Anfrage in einer zugänglichen Form zur Verfügung (siehe Abschnitt 6).
Eine unverhältnismäßige Belastung wird derzeit nicht geltend gemacht.
5. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [TT.MM.JJJJ] erstellt und zuletzt am [TT.MM.JJJJ] überprüft.
Grundlage ist eine Selbstbewertung, die die mit der Umsetzung beauftragte Agentur TEAM FRESH vom 29. bis 30.09.2026 durchgeführt hat. Geprüft wurden die Seiten des Auftritts in Desktop- und Smartphone-Breite mit dem Prüfwerkzeug axe-core nach WCAG 2.1/2.2 (Stufen A und AA). Jeder Befund wurde anschließend am Quelltext der Seite überprüft. Ergänzend wurden Tastaturbedienung, Fokusdarstellung, Vergrößerung auf 400 %, Kontraste, Sprachauszeichnung und eingebettete Inhalte geprüft sowie alle verlinkten PDF-Dokumente auf ihre Tag-Struktur untersucht.
Eine Prüfung durch eine externe Prüfstelle (z. B. BITV-Test) sowie ein Test mit Screenreadern haben noch nicht stattgefunden.
6. Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieses Auftritts aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen aus einem nicht barrierefreien Inhalt in zugänglicher Form? Dann wenden Sie sich bitte an:
Dekanat des Fachbereichs 14 – Biochemie, Chemie und Pharmazie
Goethe-Universität Frankfurt | Campus Riedberg
Max-von-Laue-Straße 9
60438 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 798-29545
E-Mail:
Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und nennen Sie die Adresse (URL) der betroffenen Seite oder des Dokuments. Wir beantworten Ihre Anfrage in der Regel innerhalb von [zwei Wochen].
7. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle wenden und ein Durchsetzungsverfahren beantragen:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2901
E-Mail:
Weitere Informationen: Landesbeauftragte für barrierefreie IT beim RP Gießen
